Sanierung von Gebäuden
Gebäudesanierung heißt für uns nicht nur die Verbesserung des Wärmeschutz nach EnEV. Vielmehr kommt es uns bei diesem Leistungsbild auf die Beseitigung der vorhandenen Bauschäden an. Bauschäden können zum Beispiel durch zellulose zerstörende Pile (bspw. Porenschwamm, Eichenporling, Echten Hausschwamm), Insektenbefall, Sulfate, Chloride und Nitrate oder durch eine nicht geeignete Raumnutzung hervorgerufen werden. Gerne nehmen wir uns auch Gebäude unter Denkmalschutz an!
Unser Leistungsangebot
- Aufmaß des Objektes
- Bewertung der Substanz (Schadensanalyse)
- Konzepterstellung für die Sanierung oder Umbau
- Ermittlung der Kosten für die Baumaßnahme über SIRADOS
- Erstellung von Ausschreibungsunterlagen über ORCA
- Koordination der Gewerke
- Durchführung von Abnahmen
Nicht immer muss man für eine Umbaumaßnahme einen Bauantrag stellen. Hierfür gibt es in den jeweiligen Landesbauordnungen meist einen Abschnitt “Genehmigungsfreie bauliche Anlagen”. Oder Baumaßnahmen werden durch einen Bebauungsplan privilegiert.
Informationen hierzu finden Sie für:
- Niedersachsen im Anhang unter
http://www.bauordnungen.de/Niedersachsische_Bauordnung.pdf - Hamburg in der Anlage II
http://www.hamburg.de/contentblob/150654/data/hamburgische-bauordnung-hbauo).pdf