Bauanträge und Bauanzeigen

Wir erbringen unsere Leistungen über alle Phasen der HOAI. Wir klären für Sie, ob Sie für Ihr Vorhaben einen Bauantrag oder eine Bauanzeige benötigen. Für gewerblich genutzte Objekte erstellen wir Nutzungsänderungen soweit diese erforderlich sind.

Nicht für alle Baumaßnahmen benötigen Sie einen Bauantrag. Mitunter kann das Vorhaben nach der Erstellung einer Bauanzeige umgesetzt werden und gelegentlich handelt es sich um ein genehmigungsfreies Projekt. Egal ob Bauantrag, Bauanzeige oder genehmigungsfreie Baumaßnahme: Diese Projekte sind nach der Landesbauordnung von einem Entwurfsverfasser zu planen und zu überwachen. Die Vergütung dieser Leistung ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) im Leistungsbild Objektplanung geregelt.

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Erstellung von Bauanträgen

Leistungsbild Objektplanung

Visualisierung

Qualifizierung

Erstellung von Bauanträgen

Der Bauherr ist verpflichtet Änderungen (dies betrifft bspw. bereits Wanddurchbrüche für eine Tür) an seinem Gebäude beim zuständigen Bauamt entweder  zu beantragen oder anzuzeigen. Es müssen nicht immer die großen Maßnahmen sein, über die das Bauamt -in welcher Form auch immer- informiert werden muss. Wir übernehmen dies für Sie und erstellen je nach Bedarf Bauanträge und Bauanzeigen insbesondere für folgende Maßnahmen:

  • Neubauten
  • Erweiterungsbauten
  • Umbauten
  • Nutzungsänderungen
  • Sanierungsmaßnahmen

Der Umfang für die Zusammenstellung der Unterlagen, die beim Bauamt eingereicht werden müssen, wird in der Bauvorlagenverordnung (BauVorVO) geregelt. 

Leistungsbild Objektplanung

Das Leistungsbild für die Objektplanung wird nach der HOAI in “Gebäude” und in “räumliche Ausbauten” unterteilt. Hierzu zählen die die folgenden Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereiten der Vergabe
  7. Mitwirken bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung

Visualisierung

In der Regel erstellen wir die Zeichnungen in 3D. Diese Daten stellen wir unseren Kunden zur Verfügung. Mit Hilfe eines Downloads unseres Statiksoftware-Herstellers können sie sich dann am heimischen PC ihr Gebäude ansehen und sogar “hindurchgehen”. Dies erleichtert unseren Kunden die Vorstellung, wie sich ihr Gebäude entwickelt bzw. wie es final aussehen könnte. Die notwendigen Entscheidungen können deutlich leichter durch den Bauherrn gefällt werden.

Qualifizierung

  • Wir sind eingetragen in der Entwurfsverfasserliste der Ingenieurkammer Niedersachsen (Nr. 17023)
  • Für die unten genannten Bundesländer sind wir Bauvorlageberechtigt
  • Es gilt für uns das Fort- und Weiterbildungsgebot